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BAFA-Förderrechner 2026

Was zahlt das BAFA in Euro?

Stellen Sie Wohneinheiten, Investitionskosten und iSFP ein. Der Rechner zeigt sofort Ihren Fördersatz, den Zuschuss und Ihren Eigenanteil für BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Alle Werte nach dem BAFA-Stand 2026.

Bis zu 20 %BEG-Einzelmaßnahmen
iSFP-Bonusdoppelte Höchstkosten
Antrag inklusivevor Auftragsvergabe

Die förderfähigen Höchstkosten gelten je Wohneinheit. Ein Einfamilienhaus hat in der Regel eine.

1Wohneinheit
120

Material und Einbau der Maßnahme. Förderfähig sind 30.000 €.

40.000 €
5.000 €100.000 €
Liegt ein iSFP vor?

Ihr Richtwert

15 %Fördersatz
Förderfähige Kosten
30.000 €
Zuschuss vom BAFA
4.500 €
Ihr Eigenanteil
35.500 €
  • Grundförderung+15 %
  • iSFP-Bonus+5 %

Unverbindliche Schätzung nach BAFA-Stand Juni 2026: Grundförderung 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %, förderfähig höchstens 30.000 € je Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €). Der Antrag gehört vor die Auftragsvergabe in das BAFA-Portal. Der Heizungstausch, etwa eine Wärmepumpe, läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW-Heizungsförderung. Keine Rechtsberatung, den genauen Anspruch klären wir im Angebot.

Was das BAFA in der BEG-Einzelmaßnahme fördert

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst das BAFA Einzelmaßnahmen, die Ihr Haus sparsamer machen, ohne dass Sie gleich die ganze Heizung tauschen. Gefördert werden drei Bereiche.

Gebäudehülle

Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke. Auch der Austausch von Fenstern und Außentüren gegen wärmegedämmte Modelle zählt dazu.

Anlagentechnik

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die den Verbrauch im Haus sichtbar und steuerbar macht.

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich, Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen und der Umstieg auf Niedertemperatur-Heizkörper, die eine spätere Wärmepumpe vorbereiten.

Mehr Förderung mit iSFP

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, steigt der Fördersatz von 15 % auf 20 % und die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit. Der iSFP wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt und ordnet Ihre Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge.

Wichtig: Antrag vor der Auftragsvergabe

Der Förderantrag muss vor dem Auftrag im BAFA-Portal eingereicht sein, sonst verfällt der Anspruch. Der Heizungstausch, etwa auf eine Wärmepumpe, wird nicht vom BAFA gefördert, sondern von der KfW. Dafür haben wir einen eigenen Rechner.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Was fördert das BAFA und was nicht?

Das BAFA fördert die BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung. Der Tausch des Wärmeerzeugers selbst, also etwa der Umstieg auf eine Wärmepumpe, läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW. Für den Heizungstausch nutzen Sie unseren KfW-Förderrechner.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, sind es 20 %. Förderfähig sind höchstens 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 €.

Was bringt mir der iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt und zeigt eine sinnvolle Reihenfolge der Sanierungsschritte. Er hebt den Fördersatz um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten. Die Erstellung des iSFP selbst wird ebenfalls bezuschusst.

Muss ich den Antrag vor dem Auftrag stellen?

Ja. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe im BAFA-Portal eingereicht sein. Wer erst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch. Wir takten Angebot, Antrag und Ausführung als ein Paket, damit die Reihenfolge stimmt.

Übernehmen Sie den Antrag für mich?

Auf Wunsch ja. Wir prüfen im Vor-Ort-Termin, welche Maßnahmen förderfähig sind, berechnen den Zuschuss genau und unterstützen Sie beim Antrag. So bleibt die Frist gewahrt und nichts fällt durch das Raster.

Direkt anfragen

Förderung in der Praxis klären.

Sagen Sie uns, was Sie sanieren möchten. Wir prüfen, welche BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig sind, rechnen den Zuschuss genau und übernehmen auf Wunsch den Antrag.

  • Festpreis und Förderberechnung inklusive, unverbindlich.
  • Antwort in der Regel am selben Werktag, Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr.
  • Lieber sofort? 0228 929 705 14

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Förderung sichern, bevor die Arbeiten starten.

Der Antrag gehört vor den Auftrag, sonst verfällt der Anspruch. Wir takten Angebot, Antrag und Ausführung als ein Paket. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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