Zum Inhalt springen
KfW-Förderrechner 2026

Wie viel zahlt die KfW zum Heizungstausch?

Stellen Sie Antragsteller, Investition und Heiztechnik ein, der Rechner zeigt sofort Ihr KfW-Programm, den Fördersatz, die Förderung und Ihren Eigenanteil. Alle Werte nach dem KfW-Stand 2026 für die Programme 458, 459 und 522.

Bis zu 70 %Förderung der KfW
Antrag inklusiveBzA durch uns
458 / 459 / 522passend zu Ihnen
Wer stellt den Antrag?

Daraus ergibt sich Ihr KfW-Programm: 458, 459 oder 522.

Die förderfähigen Höchstkosten sind gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten.

Förderfähige Höchstkosten bei 1 Wohneinheit: 30.000 €.

Heizung komplett eingebaut, inklusive Nebenkosten.

30.000 €
10.000 €150.000 €

Erdwärme-, Wasser-Wärmepumpen und emissionsarme Biomasse bekommen zusätzlich den Effizienz-Bonus.

Welche Boni treffen auf Sie zu?

KfW 458Heizungsförderung für Privatpersonen (selbstnutzend)

Ihr Richtwert

50 %Fördersatz
Förderfähige Kosten
30.000 €
Förderung von der KfW
15.000 €
Ihr Eigenanteil
15.000 €
  • Grundförderung+30 %
  • Klimageschwindigkeits-Bonus+20 %
  • Einkommens-Bonus+30 %
  • Effizienz-Bonus+5 %

Unverbindlicher Schätzwert nach KfW-Stand Juni 2026. Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeits-Bonus 20 % (nur selbstnutzende Privatpersonen und WEG mit qualifizierter Altanlage), Einkommens-Bonus 30 % (nur selbstnutzende Privatpersonen bis 40.000 €), Effizienz-Bonus 5 %, zusammen höchstens 70 %. Wichtig: Der Antrag gehört vor die Auftragsvergabe. Nötig ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein qualifiziertes Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten. Keine Rechtsberatung. Den genauen Anspruch klären wir im Angebot.

Geht es um Dämmung oder Gebäudehülle statt um den Heizungstausch? Zum BAFA-Rechner.

Welche KfW-Programme 2026 gelten

Seit 2024 fördert die KfW den Tausch des Wärmeerzeugers, nicht mehr die BAFA. Welches Programm greift, entscheidet sich an Ihnen als Antragsteller. Die KfW 458 ist für selbstnutzende und vermietende Privatpersonen sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften gedacht. Unternehmen mit einem Wohngebäude beantragen über die KfW 459, Nichtwohngebäude über die KfW 522. In allen drei Programmen gelten dieselbe Grundförderung und dieselben Höchstkosten, nur die Boni hängen von Ihrer Situation ab.

Geht es Ihnen nicht nur um die Heizung, sondern um eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus, läuft das über die KfW 261 (Wohngebäude) oder die KfW 263 (Nichtwohngebäude). Diese Programme haben eine eigene Förderlogik und setzen einen Energieeffizienz-Experten voraus. Dieser Rechner deckt sie nicht ab, dazu beraten wir Sie persönlich.

Wie sich Ihr Fördersatz zusammensetzt

Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen. Jeder Tausch auf erneuerbare Wärme bekommt 30 % Grundförderung. Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % belohnt den schnellen Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle- oder Gasheizung oder einer Heizung, die älter als 20 Jahre ist. Er gilt nur, wenn Sie selbst im Gebäude wohnen oder als Wohnungseigentümergemeinschaft beantragen. Der Einkommens-Bonus von 30 % steht selbstnutzenden Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € zu. Der Effizienz-Bonus von 5 % gilt für Erdwärme- und Wasser-Wärmepumpen sowie für emissionsarme Biomasse. Zusammen sind höchstens 70 % möglich.

Der Antrag gehört vor den Auftrag

Reihenfolge ist bei der KfW entscheidend. Sie schließen zunächst einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, lassen die Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein qualifiziertes Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten erstellen und stellen dann den Antrag im KfW-Portal. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Wir kümmern uns um die BzA und takten alles als ein Paket.

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung

Welches KfW-Programm gilt für mich?+

Das hängt davon ab, wer den Antrag stellt. Als Privatperson oder Wohnungseigentümergemeinschaft läuft Ihr Heizungstausch über die KfW 458. Unternehmen mit einem Wohngebäude beantragen über die KfW 459, Nichtwohngebäude über die KfW 522. Der Rechner zeigt Ihnen oben in der Ergebniskarte direkt das passende Programm.

Bekomme ich wirklich bis zu 70 % Förderung?+

Die Grundförderung beträgt 30 %. Dazu kommen der Klimageschwindigkeits-Bonus mit 20 %, der Einkommens-Bonus mit 30 % und der Effizienz-Bonus mit 5 %. In der Summe sind höchstens 70 % möglich. Die beiden hohen Boni gelten allerdings nur für selbstnutzende Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, der Rechner schaltet sie automatisch nur dann frei.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?+

Die KfW staffelt die Höchstkosten nach Wohneinheiten: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Liegt Ihre Investition darüber, wird der Fördersatz nur auf diesen Höchstbetrag gerechnet, den Rest tragen Sie selbst.

Wann muss ich den Antrag stellen?+

Vor der Auftragsvergabe. Sie schließen mit uns zunächst einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, lassen die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und reichen dann bei der KfW ein. Erst danach beginnen die Arbeiten. Wir takten Angebot, Antrag und Einbau als ein Paket, damit kein Anspruch verfällt.

Was ist mit der Komplettsanierung zum Effizienzhaus?+

Eine umfassende Sanierung mit Effizienzhaus-Standard läuft über die KfW 261 für Wohngebäude oder die KfW 263 für Nichtwohngebäude, mit eigener Logik und einem Energieeffizienz-Experten als Pflicht. Das rechnet dieser Rechner bewusst nicht. Wenn Sie ohnehin die Hülle mitsanieren wollen, sprechen Sie uns an, wir prüfen, welcher Weg für Sie günstiger ist.

Direkt anfragen

Förderantrag und Einbau aus einer Hand.

Sie sagen uns, was Sie vorhaben, wir prüfen Ihr Programm, übernehmen die Bestätigung zum Antrag und takten den Einbau. Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

  • Festpreis und Förderberechnung inklusive, unverbindlich.
  • Antwort in der Regel am selben Werktag, Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr.
  • Lieber sofort? 0228 929 705 14

Lieber direkt? 0228 929 705 14

Förderung sichern, bevor die Arbeiten starten.

Bei der KfW gehört der Antrag vor den Auftrag, sonst verfällt der Anspruch. Wir takten Angebot, Antrag und Einbau als ein Paket. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr · Notdienst rund um die Uhr · Bonn, Rhein-Sieg & Region