Kapitel 01
Die Kurzfassung vorweg: Worauf es ankommt
Wer vor der Heizungsentscheidung steht, will keine Werbung, sondern eine ehrliche Abwägung. Deshalb die wichtigste Antwort gleich zu Beginn: Es gibt keinen Sieger, der für jedes Haus gilt. Die Gasheizung gewinnt beim Anschaffungspreis, die Wärmepumpe gewinnt bei Förderung und Betriebskosten. Wer richtig vergleicht, legt nicht die Kaufpreise nebeneinander, sondern den Eigenanteil nach Förderung plus die Kosten über die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Vier Größen entscheiden: der Preis beim Kauf, die Förderung, die laufenden Kosten und die Frage, ob Ihr Haus überhaupt zur Wärmepumpe passt. Genau diese vier gehen wir hier der Reihe nach durch. Am Ende steht eine Checkliste, die Ihnen zeigt, in welche Richtung es bei Ihnen geht. Den verbindlichen Vergleich für Ihr Haus liefert danach ein Heizungstausch-Termin vor Ort, bei dem wir beide Varianten gegenüberstellen.
Warum dieser Vergleich nur Spannen nennt
Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur und Aufstellort entscheiden über mehrere tausend Euro Unterschied. Kein seriöser Betrieb nennt Ihnen ohne Blick ins Haus einen Preis auf den Euro genau. Alle Zahlen hier sind deshalb Richtwerte für ein Einfamilienhaus. Den verbindlichen Preis und die Förderrechnung gibt es bei uns nach dem Vor-Ort-Termin.
Kapitel 02
Anschaffungskosten: Hier liegt die Gasheizung vorn
Beim reinen Kaufpreis ist die Sache klar. Eine Gas-Brennwertheizung kostet inklusive Einbau, Abgasleitung und Entsorgung der Altanlage etwa 8.000 bis 14.000 €. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt vor Förderung bei etwa 25.000 bis 40.000 €. Der Unterschied ist real und kein Trick: Die Wärmepumpe ist die aufwendigere Technik, mit Außeneinheit, Fundament, Anbindung ans Haus und oft Anpassungen am Heizsystem.
| Posten | Gas-Brennwert | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffung inkl. Einbau | 8.000 bis 14.000 € | 25.000 bis 40.000 € |
| Staatlicher Zuschuss | keiner | bis zu 70 %, maximal 21.000 € |
| Eigenanteil nach Förderung | 8.000 bis 14.000 € | meist 10.000 bis 25.000 € |
Richtwerte für ein Einfamilienhaus, Stand Juni 2026, jeweils inklusive Einbau. Je nach Gebäude, Gerät und Aufwand kann Ihr Projekt darunter oder darüber liegen.
Wer hier aufhört zu rechnen, wählt fast zwangsläufig die Gasheizung. Das ist der häufigste Denkfehler beim Heizungsvergleich. Denn die mittlere Zeile der Tabelle, der Eigenanteil nach Förderung, zeigt ein anderes Bild: Die Gasheizung trägt ihren vollen Preis, weil es für sie keinen Zuschuss gibt. Die Wärmepumpe dagegen wird durch die Förderung deutlich günstiger, im besten Fall bis fast auf das Niveau der Gasheizung. Wie das funktioniert, klärt das nächste Kapitel.
Kapitel 03
Förderung: der entscheidende Unterschied
Hier dreht sich der Vergleich. Die staatliche Heizungsförderung gilt für den Umstieg auf erneuerbare Wärme, also für die Wärmepumpe. Eine reine Gasheizung bekommt nichts. Das ist der wichtigste Satz dieses ganzen Beitrags: Die Förderung verschiebt die Preisfrage komplett, weil sie nur eine der beiden Seiten entlastet.
| Förderbaustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Umstieg auf erneuerbare Wärme, zum Beispiel die Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | Austausch einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung |
| Einkommens-Bonus | 30 % | bis 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
| Effizienz-Bonus | 5 % | besonders effiziente Wärmepumpen |
Die Boni sind kombinierbar, gedeckelt bei 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten. Mehr als 21.000 € Zuschuss sind damit nicht möglich. Gilt nur für die Wärmepumpe, nicht für eine reine Gasheizung.
Ein Rechenbeispiel macht es greifbar. Wer eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt 30 % Grundförderung plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus, zusammen also 50 %. Kommt der Einkommens-Bonus dazu, greift der Deckel bei 70 %. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten sind das maximal 21.000 € Zuschuss. Aus einem Projekt von 30.000 € wird so ein Eigenanteil zwischen rund 9.000 und 15.000 €, je nachdem, welche Boni bei Ihnen greifen.
Genau deshalb liegen der Gasheizungs-Kaufpreis und der geförderte Wärmepumpen-Eigenanteil oft näher beieinander, als die Anschaffungspreise vermuten lassen. Welche Boni für Ihr Haus gelten, hängt von Altanlage, Haushaltseinkommen und Gerät ab. Alle Bausteine und den Ablauf des Antrags finden Sie auf unserer Seite zur Förderung 2026.
Der Antrag gehört vor den Einbau
Die Förderung wird vor Beginn der Arbeiten beantragt, sonst verfällt der Anspruch. Wir takten Angebot, Antrag und Einbautermin deshalb als ein Paket und weisen den Zuschuss im Angebot als eigenen Posten aus. So sehen Sie den Eigenanteil schwarz auf weiß, bevor Sie sich entscheiden.

Kapitel 04
Betriebskosten: Strom gegen Gas über die Laufzeit
Eine Heizung kauft man einmal, betreiben muss man sie 15 bis 20 Jahre. Deshalb gehören die laufenden Kosten in jeden ehrlichen Vergleich. Die Gasheizung verbrennt Erdgas, die Wärmepumpe heizt mit Strom. Der entscheidende Punkt ist nicht der heutige Preis pro Kilowattstunde, sondern die Richtung, in die sich die Kosten bewegen.
| Kriterium | Gas-Brennwert | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Energieträger | Erdgas | Strom |
| CO2-Preis | aufgeschlagen, steigt Jahr für Jahr | nicht betroffen |
| Wartung | jährlich, plus Schornsteinfeger | jährlich, Schornsteinfeger entfällt weitgehend |
| Tendenz über die Laufzeit | steigend, weil der CO2-Preis jede Kilowattstunde Gas verteuert | stabiler, abhängig von Strompreis und Gebäude |
Tendenzen für ein Einfamilienhaus, Stand Juni 2026. Der tatsächliche Verbrauch hängt von Gebäude, Nutzungsverhalten und Tarif ab.
Der CO2-Preis ist hier der Hebel. Er ist auf jede Kilowattstunde Gas aufgeschlagen und steigt Jahr für Jahr. Eine Gasheizung, die Sie heute einbauen, trägt diese Verteuerung über ihre gesamte Laufzeit mit. Die Wärmepumpe ist davon nicht betroffen, weil sie keinen fossilen Brennstoff verbrennt. Wie günstig sie im Betrieb tatsächlich ist, hängt stark vom Gebäude ab: Je niedriger die nötige Vorlauftemperatur, desto weniger Strom braucht sie für dieselbe Wärme.
Pauschale Versprechen von festen Ersparnissen wären unseriös, denn sie hängen von Strompreis, Gaspreis und Ihrem Haus ab. Wer es für die eigene Situation durchspielen will, findet auf unserer Seite einen Wärmepumpe-Spar-Rechner, der eine erste Orientierung gibt. Die belastbare Zahl liefert danach die Heizlastberechnung vor Ort.
Kapitel 05
Passt die Wärmepumpe überhaupt in Ihr Haus?
Die ehrlichste Frage zuerst, denn nicht jedes Haus ist heute schon ein guter Fall für die Wärmepumpe. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, mit der Ihr Haus auskommt. Drei Faktoren bestimmen sie.
Dämmung
Je besser das Haus die Wärme hält, desto weniger muss die Heizung nachliefern und desto niedriger darf die Vorlauftemperatur sein. Eine Komplettsanierung ist dafür nicht nötig. Viele ältere Häuser haben über die Jahre neue Fenster, eine Dachdämmung oder eine gedämmte Fassade bekommen und sind damit schon gut geeignet.
Heizflächen
Große Heizkörper oder eine Fußbodenheizung geben ihre Wärme über viel Fläche ab und kommen deshalb mit niedrigen Vorlauftemperaturen aus. Kleine, alte Heizkörper brauchen hohe Temperaturen. Manchmal reicht es, einzelne Heizkörper gegen größere zu tauschen, damit die Wärmepumpe effizient läuft. Solche Anpassungen zählen beim geförderten Umstieg zu den förderfähigen Kosten.
Vorlauftemperatur
Sie ist das Ergebnis aus Dämmung und Heizflächen und der eigentliche Maßstab. Kommt Ihr Haus an kalten Tagen mit moderaten Vorlauftemperaturen aus, ist die Wärmepumpe ein guter Fall. Braucht es dauerhaft sehr hohe Temperaturen, steigt der Stromverbrauch und die Rechnung wird ungünstiger. Dann lohnt der Blick auf einzelne Heizkörper, auf Dämmmaßnahmen oder, in bestimmten Fällen, auf eine Hybridlösung.
Das alles ersetzt keine Heizlastberechnung. Genau diese steht bei uns am Anfang jeder Planung für die Wärmepumpe in Bonn, statt einer Schätzung nach Wohnfläche. Erst sie sagt verbindlich, ob und mit welchem Aufwand die Wärmepumpe in Ihr Haus passt.
Kapitel 06
Heizungsgesetz und Wärmeplanung: der rechtliche Rahmen
Kaum ein Thema verunsichert so sehr wie das Heizungsgesetz. Die gute Nachricht zuerst: Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Niemand muss eine laufende Gasheizung sofort ausbauen. Pflichten entstehen schrittweise, vor allem dann, wenn ohnehin eine neue Heizung eingebaut wird.
Für den Neueinbau gilt, abhängig von der Wärmeplanung Ihrer Kommune, schrittweise die Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Vorgabe ohne weiteres Zutun und ist damit regulatorisch auf der sicheren Seite. Wer jetzt noch eine reine Gasheizung einbaut, sollte einkalkulieren, dass je nach Zeitpunkt und Kommune später zusätzliche Anforderungen greifen können, etwa wachsende Anteile erneuerbarer Brennstoffe. Das kann eine heute günstige Entscheidung über die Laufzeit teurer machen.
Wir halten an dieser Stelle bewusst keine Paragrafen-Vorträge: Welche Regel wann für Ihr Haus gilt, hängt von Alter und Typ der Anlage, vom Zeitpunkt des Tauschs und von Ihrer Kommune ab. Genau das klären wir im Erstgespräch, sachlich und ohne Panikmache. Für die Entscheidung reicht zunächst diese Faustregel: Mit der Wärmepumpe sind Sie regulatorisch sicher und bekommen die Förderung. Mit einer neuen Gasheizung sparen Sie heute beim Gerät und tragen dafür das Preis- und Regelrisiko der nächsten 15 bis 20 Jahre.
Kapitel 07
Entscheidungs-Checkliste: Was passt zu Ihnen?
Fassen wir zusammen. So stehen sich die beiden Wege im Einfamilienhaus gegenüber:
| Kriterium | Gas-Brennwert | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffung vor Förderung | günstig (8.000 bis 14.000 €) | hoch (25.000 bis 40.000 €) |
| Förderung | keine | bis zu 70 %, maximal 21.000 € |
| Betriebskosten | steigend durch CO2-Preis | tendenziell günstiger, je nach Gebäude |
| Zukunftssicherheit | je nach Wärmeplanung können später Auflagen greifen | erfüllt die Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie |
| Passt am besten | knappes Budget oder Sanierung in wenigen Jahren geplant | langfristige Lösung im selbst genutzten Haus |
Richtwerte und Tendenzen für ein Einfamilienhaus, Stand Juni 2026. Die Zeile Förderung setzt voraus, dass Grundförderung und mindestens ein Bonus greifen.
Als Checkliste formuliert:
Zur Wärmepumpe greifen, wenn
- Sie eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen und damit den Klima-Bonus mitnehmen
- Ihr Haus zumindest teilweise gedämmt ist oder die Heizflächen ausreichend groß sind
- Sie langfristig im Haus bleiben und auf planbare, vom CO2-Preis unabhängige Kosten Wert legen
- ein Aufstellplatz für die Außeneinheit vorhanden ist
Gas-Brennwert kann noch passen, wenn
- in wenigen Jahren ohnehin eine größere Sanierung ansteht und die Heizung nur überbrücken soll
- das Budget kurzfristig keinen höheren Eigenanteil zulässt, auch nach Förderrechnung
- das Gebäude aktuell sehr hohe Vorlauftemperaturen braucht und eine Anpassung der Heizflächen erst geplant ist
Unsere Erfahrung aus den Vor-Ort-Terminen in Bonn und der Region: Nach dem Durchrechnen beider Wege landet die Mehrheit bei der Wärmepumpe, weil der geförderte Eigenanteil näher an der Gasheizung liegt als erwartet und die Betriebskosten über die Jahre günstiger ausfallen. Aber eben nicht alle, und genau dafür ist die Rechnung da. Ein Haus mit knappem Budget und geplanter Sanierung kann mit der Gasheizung als Übergangslösung gut beraten sein.
Tipp für den Angebotsvergleich
Vergleichen Sie nie nur die Endsumme einer Gasheizung mit der einer Wärmepumpe. Stellen Sie den Eigenanteil nach Förderung und die Betriebskosten über die Laufzeit nebeneinander. Ein Angebot sollte beides ausweisen, sonst fehlt Ihnen die Hälfte der Entscheidungsgrundlage.
Kapitel 08
Häufige Fragen zu Gasheizung und Wärmepumpe
Gasheizung oder Wärmepumpe: Was ist 2026 die bessere Wahl?+
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es kommt auf Ihr Haus an. Für ein zumindest teilweise gedämmtes Einfamilienhaus mit ausreichend großen Heizflächen ist die Wärmepumpe meist die rechnerisch bessere Wahl, weil die Förderung den hohen Anschaffungspreis stark drückt und der Betrieb günstiger und vom CO2-Preis unabhängig ist. Eine Gas-Brennwertheizung kann passen, wenn das Budget knapp ist oder ohnehin bald eine größere Sanierung ansteht. Welche Variante in Ihrem Fall vorne liegt, zeigt erst die Rechnung mit Förderung und Betriebskosten nebeneinander.
Was kostet eine Wärmepumpe im Vergleich zu einer neuen Gasheizung?+
Als Richtwert für ein Einfamilienhaus: Eine Gas-Brennwertheizung kostet inklusive Einbau etwa 8.000 bis 14.000 €, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor Förderung etwa 25.000 bis 40.000 €. Die Wärmepumpe ist also beim Kauf deutlich teurer. Nach Abzug der Förderung von bis zu 21.000 € liegt der Eigenanteil aber meist bei 10.000 bis 25.000 €, im günstigen Fall also nah an der Gasheizung. Den genauen Preis für Ihr Haus klärt nur ein Vor-Ort-Termin.
Bekomme ich für eine neue Gasheizung Förderung?+
Nein. Die staatliche Heizungsförderung gilt nur für den Umstieg auf erneuerbare Wärme, also etwa die Wärmepumpe. Eine reine Gasheizung bekommt keinen Zuschuss. Genau das verschiebt den Vergleich: Die Wärmepumpe startet teurer, wird durch die Förderung aber oft konkurrenzfähig zur Gasheizung, die ihren vollen Preis ohne Hilfe trägt.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?+
Es gibt 30 % Grundförderung, plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung, plus 30 % Einkommens-Bonus bis 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, plus 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen. Gedeckelt ist alles bei 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten, also höchstens 21.000 € Zuschuss. Welche Boni bei Ihnen greifen, hängt von Altanlage, Einkommen und Gerät ab.
Lohnt sich eine Wärmepumpe auch im unsanierten Altbau?+
Das kommt auf die Heizflächen und die nötige Vorlauftemperatur an, nicht allein auf das Baujahr. Viele ältere Häuser haben über die Jahre neue Fenster oder eine Dachdämmung bekommen und kommen mit großen Heizkörpern oder einer Fußbodenheizung gut mit niedrigen Vorlauftemperaturen aus. Bleibt die Vorlauftemperatur dagegen sehr hoch, steigt der Stromverbrauch und die Rechnung wird ungünstiger. Eine ehrliche Heizlastberechnung vor Ort gibt darauf die belastbare Antwort, nicht das Bauchgefühl.
Darf ich 2026 überhaupt noch eine Gasheizung einbauen?+
Eine laufende Gasheizung dürfen Sie behalten und reparieren lassen, niemand muss eine funktionierende Anlage ausbauen. Beim Neueinbau gilt, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung, schrittweise die Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie. Eine reine Gasheizung erfüllt das nicht von allein, hier können je nach Zeitpunkt und Kommune Auflagen greifen, etwa wachsende Anteile erneuerbarer Brennstoffe. Was konkret für Ihr Haus gilt, klären wir vor dem Angebot.
Verteuert der CO2-Preis das Heizen mit Gas wirklich spürbar?+
Ja, der CO2-Preis ist auf jede Kilowattstunde Gas aufgeschlagen und steigt über die Jahre. Eine Gasheizung, die Sie heute einbauen, soll 15 bis 20 Jahre laufen, über diese Zeit wirkt die Verteuerung mit. Die Wärmepumpe heizt mit Strom und ist von diesem Aufschlag nicht betroffen. In jeden ehrlichen Vergleich über die Laufzeit gehört dieser Posten hinein, sonst wirkt die Gasheizung günstiger, als sie über die Jahre tatsächlich ist.
Macht eine Hybridheizung aus Gas und Wärmepumpe Sinn?+
Sie kann sinnvoll sein, wenn ein Haus an wenigen sehr kalten Tagen hohe Vorlauftemperaturen braucht und eine Sanierung erst später ansteht. Sie bezahlen dann allerdings zwei Wärmeerzeuger und zwei Wartungen und bekommen die Förderung nur auf den erneuerbaren Teil. Als Kompromiss aus Unsicherheit ist die Hybridlösung selten die beste Wahl. Ob sie sich für Ihr Haus rechnet, sollte eine Heizlastberechnung zeigen, nicht das Gefühl, sich nicht festlegen zu wollen.
Über den Autor
V.B. Heizung Bäder Klima GmbH
Meisterbetrieb für Heizung, Bad und Klima, seit 1998 in Bonn zu Hause, mit zweitem Standort in Troisdorf und 35 Mitarbeitern. Wir planen und bauen Heizungsanlagen für Privatkunden in Bonn, Rhein-Sieg & Region: von der Gasheizung bis zur Wärmepumpe, mit Festpreis und Förderantrag inklusive. Die Zahlen in diesem Beitrag stammen aus unserer Angebotspraxis und sind als Richtwerte zu verstehen.
Fragen zum Beitrag? Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr unter 0228 929 705 14.
