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Heizungsförderung 2026 im Überblick: Zuschüsse, Boni und Anträge verständlich erklärt

Heizungsförderung 2026: Alle Zuschüsse, Boni und Anträge bei BAFA und KfW im Überblick. Jetzt für Bonn und Rhein-Sieg-Kreis kostenlos beraten lassen.

Stand: Juni 2026 Lesedauer: ca. 11 Minuten Von V.B. Heizung Bäder Klima GmbH

Kapitel 01

Heizungsförderung 2026: Was Sie als Eigentümer wissen müssen

Die heizungsförderung 2026 ist für viele Hausbesitzer im Raum Bonn und Rhein-Sieg-Kreis die zentrale Frage beim Heizungstausch. Wer in diesem Jahr seine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, kann nach wie vor mit erheblichen Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und mit ergänzenden Krediten der KfW rechnen. Wichtig: Die Förderung wird weiterhin als Investitionszuschuss direkt auf die förderfähigen Kosten gezahlt und mindert damit Ihren Eigenanteil spürbar.

Im Kern besteht die Förderkulisse 2026 aus zwei Säulen. Die erste Säule ist der klassische Zuschuss der KfW für den Heizungstausch im selbstgenutzten Wohngebäude (Programm 458). Die zweite Säule sind die BAFA-Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik außerhalb der Heizung und für eine fachliche Energieberatung. Beide Säulen sind miteinander kombinierbar, allerdings gilt für jede Maßnahme ein eigener Antrag und ein eigener Höchstbetrag.

Wir bei der V.B. Heizung Bäder Klima GmbH begleiten Hausbesitzer von der Bestandsaufnahme bis zur Abnahme. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen ehrlichen Überblick zur Heizungsförderung 2026, erklärt die Zuschusssätze, zeigt den Ablauf und nennt typische Stolperfallen. Alle Zahlen sind Richtwerte. Ein verbindlicher Förderbetrag und Festpreis ergibt sich erst nach einer Vor-Ort-Aufnahme bei Ihnen im Haus.

Kapitel 02

Zuschusssätze 2026: Grundförderung und Boni im Detail

Die Höhe der Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Den Sockel bildet die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseanlagen, solarthermische Anlagen sowie der Anschluss an Wärmenetze. Förderfähig sind dabei nicht nur das Gerät selbst, sondern auch Demontage, Hydraulik, Pufferspeicher, Regelungstechnik und der hydraulische Abgleich.

Zusätzlich gibt es drei wichtige Boni. Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent richtet sich an Eigentümer, die ihre funktionsfähige Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung vorzeitig austauschen. Der Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr. Der Effizienzbonus von 5 Prozent wird für Wärmepumpen gewährt, die ein natürliches Kältemittel nutzen oder Wasser, Erdreich beziehungsweise Abwasser als Wärmequelle erschließen.

Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten und auf eine Bemessungsgrundlage von 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Im Einfamilienhaus heißt das: Maximal 21.000 Euro Zuschuss sind möglich. Wer eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für rund 32.000 Euro einbaut und Klimageschwindigkeits- sowie Effizienzbonus erhält, kann also realistisch mit etwa 16.500 Euro Zuschuss rechnen. Konkrete Zahlen für Ihr Haus liefert unser Förderrechner.

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Klimafreundliche Heizung nach GEG
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Vorzeitiger Tausch alter Öl-/Gasheizung
Einkommensbonus30 %Haushaltseinkommen bis 40.000 EUR
Effizienzbonus5 %Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Sole/Wasser
Maximaler Fördersatz70 %Kombination der Boni, gedeckelt

Richtwerte 2026 für selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Bemessungsgrundlage 30.000 EUR pro Wohneinheit. Quelle: KfW/BAFA. Verbindliche Zusagen erfolgen nach Antragsprüfung.

Kapitel 03

Wie Sie die Förderung beantragen: Schritt für Schritt

Der Antrag auf den KfW-Zuschuss erfolgt vollständig online über das Kundenportal der KfW. Voraussetzung ist, dass Sie bereits einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen haben. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn vom Erhalt der Zusage abhängig macht. Erst nach dieser Zusage darf mit den Arbeiten begonnen werden. Wer ohne Zusage startet, verliert den Anspruch auf den Zuschuss vollständig.

Für den Antrag benötigen Sie die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihnen ein eingetragener Energieeffizienz-Experte oder ein zugelassener Fachunternehmer ausstellt. Wir übernehmen diese Bestätigung für unsere Kunden in Bonn, Köln, Troisdorf, Siegburg und Sankt Augustin selbst. Nach der Zusage haben Sie bis zu 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Nach Abschluss reichen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen ein, der Zuschuss wird anschließend ausgezahlt.

Parallel können Sie für ergänzende Effizienzmaßnahmen, etwa neue Fenster, Dämmung oder eine Lüftungsanlage, einen separaten Zuschuss beim BAFA beantragen. Auch hier gilt: Erst Antrag, dann Auftrag. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für das KfW-Programm finden Sie in unserem Beitrag KfW 458 Heizungstausch.

Wichtig: Erst Antrag, dann Auftrag

Stellen Sie den KfW-Förderantrag immer vor Vertragsabschluss oder lassen Sie sich eine aufschiebende Bedingung in den Vertrag schreiben. Ohne Förderzusage darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden. Mehr Details finden Sie auf unserer Seite Förderung.

Kapitel 04

Welche Heizungen werden 2026 gefördert?

Förderfähig sind alle Heizsysteme, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen und damit die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. In der Praxis ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe das mit Abstand häufigste System bei Sanierungen im Bestand. Sie eignet sich für die meisten Einfamilienhäuser im Raum Bonn, vor allem wenn größere Heizflächen wie eine Fußbodenheizung vorhanden sind oder nachgerüstet werden können. Eine ehrliche Einschätzung der Eignung Ihres Hauses gibt unser Eignungscheck.

Daneben werden Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonde oder Erdkollektor, Wasser-Wasser-Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz) sowie Solarthermieanlagen und Hybridlösungen gefördert. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz oder eine moderne Brennstoffzellenheizung mit Wasserstoff-Ready-Eignung fällt unter die Förderung. Reine Gas- oder Ölheizungen sind 2026 nicht mehr förderfähig, selbst wenn sie als hocheffiziente Brennwertgeräte ausgelegt sind.

Welche Technik in Ihrem Haus sinnvoll ist, hängt vom Wärmebedarf, den vorhandenen Heizkörpern und dem energetischen Zustand der Gebäudehülle ab. Eine erste grobe Einschätzung liefert unser Heizlastrechner. Bei Reihenhäusern in Bonn-Beuel oder Sankt Augustin spielt zusätzlich die Frage des Aufstellorts der Außeneinheit eine Rolle, bei Altbauten in Bad Godesberg oder Königswinter eher die Vorlauftemperatur.

Kapitel 05

Was bleibt unterm Strich? Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

Damit Sie eine Vorstellung von den realen Kosten bekommen, hier ein typisches Beispiel aus unserer Praxis im Rhein-Sieg-Kreis. Ein freistehendes Einfamilienhaus aus den 1990er Jahren mit etwa 150 Quadratmetern Wohnfläche, vorhandener Fußbodenheizung und einer 22 Jahre alten Gasheizung soll auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe umgerüstet werden. Die Gesamtkosten inklusive Demontage, neuer Wärmepumpe mit 11 Kilowatt Leistung, Pufferspeicher, hydraulischem Abgleich und Inbetriebnahme liegen bei etwa 32.000 Euro brutto.

Die Eigentümer sind selbstnutzend und tauschen ihre alte Gasheizung freiwillig vorzeitig aus. Sie erhalten damit die Grundförderung von 30 Prozent plus den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Da die ausgewählte Wärmepumpe mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290) arbeitet, kommt der Effizienzbonus von 5 Prozent hinzu. In Summe ergibt das einen Fördersatz von 55 Prozent, also rund 17.600 Euro Zuschuss. Der Eigenanteil sinkt damit auf circa 14.400 Euro.

Liegt das Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, kommt noch der Einkommensbonus von 30 Prozent dazu, gedeckelt auf den maximalen Fördersatz von 70 Prozent. Der Zuschuss wäre dann auf 21.000 Euro begrenzt. Detaillierte Kostenstrukturen erläutern wir Ihnen im Beitrag Wärmepumpe Kosten. Ein verbindlicher Festpreis ist immer erst nach unserer Vor-Ort-Aufnahme möglich, weil Aufstellort, Hydraulik und Stromanschluss individuell sind.

PositionBetrag
Investitionskosten bruttoca. 32.000 EUR
Grundförderung (30 %)9.600 EUR
Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)6.400 EUR
Effizienzbonus (5 %)1.600 EUR
Zuschuss gesamtca. 17.600 EUR
Eigenanteilca. 14.400 EUR

Richtwerte für ein Einfamilienhaus 150 m2 in Bonn. Verbindlicher Festpreis erst nach Vor-Ort-Aufnahme.

Ehrlichkeitshinweis zu den Zahlen

Alle Preise, Fördersätze und Beispielrechnungen in diesem Artikel sind Richtwerte nach aktuellem Stand. Ein verbindliches Angebot und der genaue Fördersatz für Ihr Haus ergeben sich erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung. Vereinbaren Sie dafür gern einen Termin über unser Kontaktformular.

Kapitel 06

Ergänzungskredit der KfW: Günstige Finanzierung der Eigenanteile

Wer den Eigenanteil nicht aus Eigenmitteln stemmen möchte, kann zusätzlich den Ergänzungskredit der KfW (Programm 358/359) in Anspruch nehmen. Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit sind möglich, zinsverbilligt insbesondere für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr. Der Kredit deckt nicht nur den Heizungstausch, sondern auch ergänzende Effizienzmaßnahmen ab.

Beantragt wird der Kredit über Ihre Hausbank oder eine andere Finanzierungspartnerin der KfW. Der Vorteil: Zinsbindung von bis zu 10 Jahren, lange Laufzeiten und im Fall des zinsverbilligten Tarifs deutlich günstigere Konditionen als bei einem normalen Konsumentenkredit. Gleichzeitig dürfen Sie den Zuschuss von 30 bis 70 Prozent weiterhin in voller Höhe behalten. Kredit und Zuschuss schließen sich nicht aus.

Wichtig: Auch hier muss der Kreditantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Wir empfehlen, beide Anträge (Zuschuss und Kredit) parallel und vor Vertragsabschluss vorzubereiten. So vermeiden Sie zeitliche Engpässe, die in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt haben, dass Förderungen verloren gingen. Eine unabhängige Übersicht zu Förderkrediten finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.

Kapitel 07

Pflicht oder Kür? Was das Heizungsgesetz 2026 vorgibt

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt. Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Diese Pflicht greift seit 2024 verbindlich in Neubaugebieten. In Bestandsgebäuden hängt der Stichtag von der kommunalen Wärmeplanung ab. Für Bonn und die meisten Städte im Rhein-Sieg-Kreis gilt: Spätestens ab dem 30. Juni 2028 muss jede neu eingebaute Heizung die 65-Prozent-Regel erfüllen.

Funktionsfähige Bestandsheizungen dürfen weiter betrieben werden. Auch eine Reparatur ist erlaubt, selbst dann, wenn größere Teile getauscht werden. Erst bei einer irreparablen Havarie greifen Übergangsfristen. Wer also seine Gasheizung jetzt freiwillig tauscht, profitiert doppelt: Er erhält den Klimageschwindigkeitsbonus, ist nicht im Zugzwang und kann in Ruhe planen. Was das Gesetz konkret regelt, lesen Sie kompakt im Beitrag GEG 2026 Pflichten.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf gesetze-im-internet.de. Für die meisten Eigentümer gilt: Wer heute klimafreundlich heizt, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für die nächsten Jahrzehnte und sichert sich gleichzeitig die hohe Förderung, die in dieser Form nicht dauerhaft garantiert ist.

Kapitel 08

Typische Fehler bei der Förderung und wie Sie sie vermeiden

Der mit Abstand häufigste Fehler ist der vorzeitige Beginn der Maßnahme. Wer einen Auftrag ohne aufschiebende Bedingung erteilt oder gar Material bestellt, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt, verliert seinen Förderanspruch komplett. Das gilt auch für Teilleistungen wie eine vorgezogene Demontage der alten Heizung. Lassen Sie sich daher schriftlich bestätigen, dass der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam wird.

Ein weiterer Klassiker ist die unklare Abgrenzung förderfähiger und nicht förderfähiger Kosten. Nicht alle Arbeiten rund um den Heizungstausch sind zuschussfähig. Eine neue Wandverkleidung im Heizraum oder kosmetische Arbeiten am Fußboden zählen nicht dazu, ein hydraulischer Abgleich oder neue Pufferspeicher sehr wohl. Ihr Fachbetrieb sollte die Rechnung sauber trennen und die förderfähigen Positionen klar ausweisen.

Schließlich sehen wir oft, dass die Boni nicht voll ausgeschöpft werden. Wer beispielsweise eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel auswählt, sichert sich 5 Prozent zusätzlich. Bei einer Investition von 32.000 Euro sind das immerhin rund 1.600 Euro. Eine sorgfältige Geräteauswahl lohnt sich also. Welche Anlagen aktuell die besten Bonusvoraussetzungen erfüllen, besprechen wir gern im Rahmen einer Wärmepumpen-Beratung bei Ihnen vor Ort.

Kapitel 09

Förderung in Bonn und Rhein-Sieg-Kreis: Lokale Besonderheiten

Neben der Bundesförderung gibt es in Nordrhein-Westfalen und in einzelnen Kommunen ergänzende Programme. Die Stadt Bonn fördert über das Programm Bonn spart Energie ergänzende Maßnahmen, etwa Stromspeicher, Dachbegrünung oder Lastenfahrräder. Diese Programme sind zwar nicht direkt Teil der heizungsförderung 2026, lassen sich aber im Rahmen einer Gesamtsanierung sinnvoll kombinieren. Die Verfügbarkeit der Mittel ändert sich laufend, daher lohnt sich ein aktueller Blick auf die Webseite der Stadt.

Für Eigentümer im Rhein-Sieg-Kreis, etwa in Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf oder Hennef, sind die Bundesförderungen über BAFA und KfW in der Regel der wichtigste Hebel. Ergänzend gibt es bei einigen Stadtwerken Zuschüsse für die Installation von Wärmepumpen oder vergünstigte Wärmepumpenstrom-Tarife. Wir kennen die örtlichen Versorger und nennen Ihnen die jeweils relevanten Programme im Rahmen unserer Beratung. Mehr zu unseren Einsatzgebieten finden Sie unter Heizung Rhein-Sieg-Kreis.

Auch in Köln, Bergisch Gladbach und Leverkusen sind wir regelmäßig tätig. Dort sind die kommunalen Programme teils umfangreicher, teils enger gefasst als in Bonn. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen, eine individuelle Prüfung ist deshalb sinnvoll. Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen Ihr Vorhaben kostenlos in einem Erstgespräch und nennen alle realistisch verfügbaren Töpfe.

Kapitel 10

So gehen Sie konkret vor: Ihr Fahrplan zur geförderten Heizung

Der erste Schritt ist immer eine ehrliche Bestandsaufnahme. Wie alt ist Ihre aktuelle Heizung, wie ist der energetische Zustand des Hauses, welche Heizflächen sind vorhanden? Diese Punkte besprechen wir bei einem unverbindlichen Vor-Ort-Termin in Bonn oder Umgebung. Dabei prüfen wir auch, ob eine Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich Sinn ergibt oder ob beispielsweise eine Hybridlösung oder eine Pelletheizung passender wäre. Vergleichsmaßstäbe liefert auch unser Beitrag Gasheizung oder Wärmepumpe.

Im zweiten Schritt erstellen wir ein konkretes Angebot inklusive der voraussichtlichen Fördersumme. Sie erhalten von uns die Bestätigung zum Antrag (BzA), mit der Sie den Zuschussantrag bei der KfW stellen. Nach der Förderzusage wird der Auftrag wirksam, wir planen den Einbau und stimmen den Termin mit Ihnen ab. Die typische Wartezeit zwischen Auftragsbestätigung und Montage liegt im Frühjahr 2026 bei etwa 6 bis 10 Wochen, im Sommer und Herbst meist kürzer.

Nach der Montage übernehmen wir die Inbetriebnahme, den hydraulischen Abgleich und die Einweisung. Sie erhalten die Bestätigung nach Durchführung (BnD), reichen sie mit den Rechnungen bei der KfW ein und der Zuschuss wird ausgezahlt. Wenn Sie das Thema jetzt angehen wollen, melden Sie sich gern direkt über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für eine ehrliche Einschätzung, ohne Verkaufsdruck.

Vaillant Wärmepumpe Außeneinheit an Klinkerfassade neben Garage montiert
Vaillant Wärmepumpe Außeneinheit an Klinkerfassade neben Garage montiert

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026 maximal?+

Maximal sind 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, gedeckelt auf eine Bemessungsgrundlage von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Im Einfamilienhaus entspricht das bis zu 21.000 Euro Zuschuss. Die genaue Höhe hängt von der Grundförderung, dem Klimageschwindigkeitsbonus, dem Einkommensbonus und dem Effizienzbonus ab. Welche Boni Sie konkret bekommen, prüfen wir gern in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?+

Der Antrag bei der KfW muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt und der Zuwendungsbescheid abgewartet werden. Der Liefer- und Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht. Wer ohne Zusage mit den Arbeiten beginnt, verliert den Förderanspruch vollständig.

Kann ich Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren?+

Ja, der Investitionszuschuss aus dem Programm KfW 458 und der zinsverbilligte Ergänzungskredit aus den Programmen 358 und 359 lassen sich uneingeschränkt kombinieren. Sie behalten den vollen Zuschuss und finanzieren parallel den Eigenanteil über einen günstigen Kredit. Wichtig ist, dass beide Anträge vor Auftragserteilung gestellt werden.

Welche Heizungen werden 2026 nicht mehr gefördert?+

Reine Gas- und Ölheizungen ohne erneuerbaren Anteil werden 2026 nicht mehr bezuschusst. Auch hocheffiziente Brennwertgeräte fallen aus der Förderung heraus. Gefördert werden ausschließlich Heizsysteme, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, also Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss und bestimmte Hybridlösungen.

Wer stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus?+

Die BzA wird entweder von einem eingetragenen Energieeffizienz-Experten der dena-Liste oder direkt von einem zugelassenen Fachunternehmen ausgestellt. Wir als Heizungsbaubetrieb erstellen die BzA für unsere Kunden selbst und stellen sicher, dass alle technischen Anforderungen für die Förderung erfüllt werden. Eine separate Energieberatung ist dafür nicht zwingend nötig.

Wie lange dauert die Auszahlung des Zuschusses?+

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen über das KfW-Portal ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Einreichung. Die Frist zur Umsetzung der Maßnahme nach Förderzusage beträgt bis zu 36 Monate, sodass Sie ausreichend Planungsspielraum haben.

Lohnt sich der Heizungstausch trotz Förderung wirtschaftlich?+

Mit Förderquoten zwischen 30 und 70 Prozent reduziert sich der Eigenanteil bei einer Wärmepumpe häufig auf das Niveau einer modernen Gasheizung. Hinzu kommen niedrigere Betriebskosten und steigende CO2-Preise auf fossile Brennstoffe. Über eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren ist eine geförderte Wärmepumpe in vielen Bestandsgebäuden im Raum Bonn wirtschaftlich klar im Vorteil.

Über den Autor

V.B. Heizung Bäder Klima GmbH

Meisterbetrieb für Heizung, Bad und Klima, seit 1998 in Bonn zu Hause, mit zweitem Standort in Troisdorf und 35 Mitarbeitern. Wir planen und bauen für Privatkunden in Bonn, Rhein-Sieg & Region: vom Heizungstausch bis zur Wärmepumpe, mit Festpreis und Förderantrag inklusive. Die Zahlen in diesem Beitrag sind Richtwerte, keine Angebotspreise.

Fragen zum Beitrag? Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr unter 0228 929 705 14.

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