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Ratgeber · Bad & Förderung

Zuschuss zur Badsanierung 2026: alle Förderwege im Überblick.

Ein neues Bad kostet schnell 15.000 Euro und mehr. Ein Zuschuss zur Badsanierung senkt den Eigenanteil spürbar, wenn Sie die richtigen Wege kombinieren: Pflegekasse, Steuerbonus und, wenn ein Heizungstausch mit dabei ist, die KfW-Heizungsförderung. Dieser Ratgeber zeigt, was 2026 wirklich fließt, was ruht und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

Stand: Juli 2026 Lesedauer: ca. 14 Minuten Von V.B. Heizung Bäder Klima GmbH

Kapitel 01

Die kurze Antwort: welcher Zuschuss zur Badsanierung 2026 wirklich fließt

Wer 2026 nach einem Zuschuss zur Badsanierung sucht, stößt schnell auf ein Durcheinander aus alten und aktuellen Programmen. Die ehrliche Kurzfassung: Direkte Zuschüsse für ein neues Bad sind rar geworden, der wichtigste Weg läuft heute über die Pflegekasse. Sie zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umbau die Pflege erleichtert.

Wer keinen Pflegegrad hat, holt seine Ersparnis in der Regel über den Steuerbonus nach § 35a EStG: 20 Prozent auf die Lohnkosten der Handwerker, gedeckelt auf 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Der einst beliebte KfW-Zuschuss 455-B für altersgerechten Umbau ist seit 2022 ausgesetzt, aktiv ist nur noch der Kredit KfW 159. Wenn im Zuge des Bads auch die Heizung getauscht wird, greift zusätzlich die Heizungsförderung 2026 mit bis zu 70 Prozent, allerdings nur auf den energetischen Teil.

FörderwegHöheVoraussetzungStatus
Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI)bis 4.180 € je Maßnahmeanerkannter Pflegegrad, Umbau erleichtert Pflegeaktiv
KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen)bis 50.000 € Kreditsumme, zinsvergünstigtWohneigentum oder Zustimmung des Vermietersaktiv
KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung)früher 10 %, max. 6.250 €seit 2022 ausgesetzt, Mittel erschöpftruht
Steuerbonus § 35a EStG (Handwerkerleistungen)20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € ErmäßigungSelbstnutzung, Rechnung mit Lohn-Ausweisungaktiv
KfW 458 (Heizungsförderung)bis 70 %, max. 21.000 €nur für den energetischen Teil (Wärmepumpe, Warmwasser)aktiv

Übersicht der wichtigsten Förderwege für den Bad-Umbau, Stand Juli 2026. Details je Programm in den folgenden Kapiteln.

Warum wir das so nüchtern erklären

Viele Bad-Ratgeber im Netz führen Programme auf, die längst ruhen oder deren Töpfe Anfang des Quartals leer sind. Wir nennen hier nur, was in unserer Angebotspraxis 2026 auch wirklich ausgezahlt wird. Was Ihr Projekt konkret bekommt, klären wir im Vor-Ort-Termin mit Blick auf Pflegegrad, Steuerlage und geplante Positionen.

Kapitel 02

Pflegekasse: 4.180 Euro Zuschuss für ein pflegetaugliches Bad

Der Pflegekassen-Zuschuss ist 2026 der wichtigste direkte Zuschuss zur Badsanierung. Er richtet sich an Menschen mit anerkanntem Pflegegrad und trägt den sperrigen Namen „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen". Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI beim Bundesministerium der Justiz. Die Kasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, unabhängig vom Pflegegrad.

Wer bekommt den Zuschuss?

Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, in der Regel derselben Stelle, die auch das Pflegegeld auszahlt. Wichtig: Der Zuschuss ist einkommensunabhängig. Es zählt allein der pflegerische Bedarf. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann der Zuschuss mehrfach gewährt werden, jeweils bis 4.180 Euro und gedeckelt auf insgesamt 16.720 Euro pro Maßnahme.

Welche Positionen sind förderfähig?

Gefördert wird alles, was das Bad sicher, zugänglich und pflegetauglich macht. Rein optische Aufwertungen wie ein Fliesenwechsel oder ein neuer Spiegel gehören nicht dazu, sie können aber im selben Auftrag mitlaufen und über den Steuerbonus abgesetzt werden. Die häufigsten förderfähigen Positionen aus unserer Praxis:

MaßnahmeRichtwert Kosten
Bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Belag3.000 bis 7.000 €
Wandverstärkung und Haltegriffe300 bis 800 €
Unterfahrbarer Waschtisch mit flachem Siphon600 bis 1.500 €
Türverbreiterung auf 90 cm plus neue Zarge1.500 bis 3.500 €
Sitz-WC mit erhöhter Sitzhöhe, Stützklappgriffen800 bis 1.800 €
Thermostatische Armatur mit Verbrühschutz250 bis 600 €

Richtwerte für ein durchschnittliches Bad, Stand Juli 2026. Die tatsächlichen Kosten hängen von Grundriss, Fliesen und Ausstattung ab.

Was viele Antragsteller unterschätzen: Auch die Vorbereitungsarbeiten zählen. Das Aufstemmen des alten Duschbeckens, das Verlegen neuer Abflüsse und die Wandöffnung für Verstärkungen gehören zur Maßnahme dazu und sind mit im Kostenvoranschlag anzugeben. Details zur baulichen Umsetzung finden Sie in unserem Beitrag zum barrierefreien Bad-Umbau.

So läuft der Antrag konkret ab

Der Ablauf ist überschaubar, wenn er sauber getaktet wird. Wir gehen ihn in drei Schritten mit Ihnen durch:

  1. Kostenvoranschlag erstellen. Wir listen alle Positionen einzeln auf, mit Trennung von Lohn und Material, und schreiben eine kurze pflegefachliche Begründung dazu.
  2. Antrag einreichen. Sie senden Kostenvoranschlag, Pflegegrad-Nachweis und die Begründung an Ihre Pflegekasse, per Formular oder per Post.
  3. Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Die Kasse prüft meist innerhalb von zwei bis vier Wochen. Erst mit der Zusage in der Hand starten die Arbeiten, sonst riskieren Sie eine Ablehnung.

Antrag vor Baubeginn ist Pflicht

Wer die Arbeiten ohne Bewilligung startet, verliert den Anspruch fast immer. Die Kasse muss den Bedarf im Vorfeld prüfen können. Wir stimmen den Baustart deshalb immer erst nach schriftlicher Zusage ab.

Kapitel 03

KfW: warum der Zuschuss ruht und der Kredit weiterläuft

Die KfW-Bank fördert altersgerechten Umbau seit vielen Jahren, allerdings mit einem wichtigen Wechsel: Der einst populäre Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit 2022 ausgesetzt. Die Nachfrage war so hoch, dass die Mittel innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft waren. Ob und wann er wieder aufgelegt wird, ist offen. Wer im Netz auf ältere Ratgeber trifft, die mit 10 Prozent Zuschuss und bis zu 6.250 Euro rechnen, sollte das im Kopf haben.

Der Kredit KfW 159 als aktiver Weg

Was weiter läuft, ist der zinsvergünstigte Kredit KfW 159 (Altersgerecht Umbauen). Er stellt bis zu 50.000 Euro Kreditsumme je Wohneinheit zur Verfügung, zu deutlich günstigeren Konditionen als ein normaler Ratenkredit. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Hausbank oder eine Vermittlerplattform. Die Bedingungen und die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Seite der KfW zum Programm 159.

Wann sich der Kredit rechnet

Der Kredit lohnt sich in zwei Konstellationen: Erstens, wenn Sie ohnehin einen Kredit brauchen würden und der Zinsvorteil den Aufwand des Antrags aufwiegt. Zweitens, wenn Sie mit einer möglichen Wiedereröffnung des Zuschuss-Programms rechnen und die Anlage aus dem Kredit später mit einem Zuschuss verrechnen wollen. Beides ist kein Selbstläufer, deshalb rechnen wir das im Beratungsgespräch konkret durch, bevor Sie eine Kreditanfrage stellen.

KfW-Heizungsförderung als indirekter Weg

Wenn das Bad zusammen mit einem Heizungstausch angegangen wird, öffnet sich ein dritter KfW-Weg: das Programm KfW 458. Es fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent, gedeckelt auf 21.000 Euro Zuschuss. Der Bad-Umbau selbst bleibt außen vor, aber die neue Wärmepumpe, der Pufferspeicher und alle Umfeldmaßnahmen fließen in die förderfähigen Kosten. Vor allem bei älteren Häusern, wo Bad und Heizung parallel altern, lohnt der Blick auf beides. Die Bausteine und Anträge erklären wir ausführlich im Beitrag zu KfW 458 für den Heizungstausch.

Monteur und Kunde Handschlag nach Wärmepumpen-Abnahme
Beratung im Kundengespräch: Ob Pflegekasse, Steuerbonus oder KfW, die passende Kombination klären wir mit Ihnen Schritt für Schritt.

Kapitel 04

Steuerlich absetzen: der Zweitweg für alle ohne Pflegegrad

Wer keinen Pflegegrad hat, verliert seinen wichtigsten Zuschuss zur Badsanierung nicht komplett. Der Steuerbonus nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen erkennt 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten aus Handwerkerrechnungen an, gedeckelt auf maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Bei einer Badsanierung mit 6.000 bis 8.000 Euro Lohnanteil ist der Deckel schnell erreicht.

Welche Voraussetzungen gelten

Der Bonus greift nur bei Selbstnutzern: Eigentümer, die das Bad selbst bewohnen, oder Mieter mit eigener Rechnung. Vermieter erklären dieselben Kosten stattdessen als Erhaltungsaufwand über die Anlage V, das ist steuerlich meist attraktiver. Wichtig sind zwei Punkte auf der Rechnung: Lohn- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein, und die Zahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Was zählt zu den Lohnkosten?

Zu den absetzbaren Lohnkosten zählen alle Arbeiten, die im Bad passieren: Fliesen verlegen, Sanitärobjekte montieren, Rohre neu ziehen, Wandverstärkung einbauen. Auch die Anfahrt und die Bauleitung gehören dazu. Nicht absetzbar sind reine Materialkosten wie Fliesen, Duschtasse oder Armaturen. Wir schlüsseln das in unseren Rechnungen standardmäßig auf, damit Sie beim Finanzamt keine Nachfrage bekommen.

Sonderfall § 35c EStG: energetische Sanierung

Wenn das Bad mit energetischen Maßnahmen kombiniert wird, etwa mit einer neuen Wohnraumlüftung oder Dämmung der Außenwand hinter der Dusche, kommt zusätzlich der Bonus für energetische Sanierung nach § 35c EStG in Frage: 20 Prozent auf maximal 40.000 Euro pro Objekt, verteilt auf drei Jahre. Das lohnt sich in der Praxis selten allein für das Bad, kann aber in einer größeren Sanierung eine echte Ergänzung sein. Details dazu klären wir mit Ihrem Steuerberater ab.

Kapitel 05

Zuschüsse richtig kombinieren: Beispielrechnung

Die eigentliche Ersparnis liegt nicht in einem einzelnen Programm, sondern in der sauberen Kombination. Der Klassiker: Pflegekassen-Zuschuss vorweg, Steuerbonus auf den Rest. Wichtig ist die Reihenfolge, denn dieselbe Position darf nicht doppelt gefördert werden. So sieht die Rechnung für einen typischen Bad-Umbau mit 18.000 Euro Gesamtkosten aus:

PostenMit PflegegradOhne Pflegegrad
Gesamtkosten Bad-Umbau18.000 €18.000 €
Pflegekassen-Zuschuss− 4.180 €entfällt
Verbleibender Rechnungsbetrag13.820 €18.000 €
Davon Lohn- und Fahrtkosten (ca. 40 %)5.528 €7.200 €
Steuerbonus § 35a EStG (20 %, gedeckelt 1.200 €)− 1.106 €− 1.200 €
Eigenanteil nach Zuschuss und Steuerbonus12.714 €16.800 €

Rechenbeispiel für einen Bad-Umbau mit 18.000 € Gesamtkosten und 40 % Lohnanteil, Stand Juli 2026. Der Steuerbonus § 35a EStG greift nur, wenn im selben Jahr kein anderer Deckenbetrag verbraucht ist.

Der Unterschied in der letzten Zeile ist deutlich: Ein Pflegegrad senkt den Eigenanteil bei diesem Beispiel um rund 4.000 Euro. Ohne Pflegegrad bleibt der Steuerbonus als Hebel, der den Eigenanteil um immerhin 1.200 Euro reduziert. Wer beide Wege kombinieren kann, hebelt zwei Instrumente gleichzeitig.

Pflegekasse plus Steuerbonus lohnt, wenn

  • ein Pflegegrad vorliegt und der Umbau die Pflege erleichtert
  • die Rechnung Lohn und Material sauber trennt
  • der Auftrag als Erhaltungsaufwand am Bestand deklariert werden kann
  • der Kassenzuschuss vor dem Bonus abgezogen wird

Nur Steuerbonus reicht, wenn

  • kein Pflegegrad vorliegt und der Umbau optische oder komfortorientierte Motive hat
  • die Handwerkerkosten pro Jahr im Deckel von 6.000 € Lohnkosten bleiben
  • die Zahlung sauber per Überweisung erfolgt und die Rechnung im selben Jahr erklärt wird
  • eine Kombination mit anderen § 35a-Ausgaben (Reinigung, Gartenarbeit) den Deckel nicht sprengt

Wer ohnehin eine ältere Heizung im Haus hat, sollte einen weiteren Blick riskieren: Ein Heizungstausch läuft nach einer anderen Förderlogik als das Bad und kombiniert sich sauber, weil er andere Positionen fördert. Details zur Antrags-Reihenfolge finden Sie in unserem Beitrag zur Heizungsförderung 2026 im Überblick. Wer sich einen ersten Überblick über den möglichen Förderbetrag holen will, nutzt unseren Förderrechner BEG für den energetischen Teil.

Kapitel 06

Die Reihenfolge der Anträge: sechs Schritte, ein Zeitplan

Anträge scheitern selten am Programm, sondern an der Reihenfolge. Wer die Schritte vertauscht, verliert entweder den Kassenzuschuss oder den Steuerbonus. Unser Ablauf aus der Angebotspraxis:

  1. 01

    Bedarf klären, Pflegegrad prüfen

    Liegt bereits ein Pflegegrad vor? Wenn nein, prüfen wir gemeinsam, ob ein Antrag sinnvoll ist. Ohne Pflegegrad läuft alles über den Steuerbonus.

  2. 02

    Vor-Ort-Termin und Kostenvoranschlag

    Wir sehen uns das Bad an, dokumentieren den Bestand, listen die geplanten Positionen und schreiben eine kurze pflegefachliche Begründung, wenn ein Kassenzuschuss beantragt werden soll.

  3. 03

    Antrag bei der Pflegekasse einreichen

    Vor Baubeginn. Kostenvoranschlag, Pflegegrad-Nachweis und Begründung landen bei der Kasse, meist per Post oder Online-Formular.

  4. 04

    Bewilligung abwarten, dann beauftragen

    Erst mit der Zusage in der Hand starten die Arbeiten. Ohne Zusage riskieren Sie eine spätere Ablehnung.

  5. 05

    Rechnung mit sauberer Aufteilung erhalten

    Am Ende steht eine Rechnung, in der Lohn und Material getrennt ausgewiesen sind. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Barzahlungen ausgeschlossen.

  6. 06

    Nachweise einreichen, Steuerbonus geltend machen

    Der Pflegekassen-Zuschuss wird nach Rechnungsvorlage ausgezahlt. Den Rest der Lohnkosten erklären Sie im Folgejahr in der Steuer, im Mantelbogen bei den haushaltsnahen Handwerkerleistungen.

Wer als Mieter beantragt, schiebt einen weiteren Schritt dazwischen: die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Wir liefern dafür standardmäßig einen kurzen Bau-Steckbrief mit, der Umfang, Rückbaufähigkeit und Ausführung beschreibt. Damit lässt sich die Zustimmung in der Regel ohne Diskussion einholen.

Kapitel 07

Sechs typische Fehler beim Zuschuss-Antrag

Wir sehen dieselben Stolperfallen seit Jahren, deshalb hier die Kurzliste. Wer sie kennt, spart sich Frust mit der Kasse und Rückfragen vom Finanzamt.

  1. 01

    Antrag erst nach Auftragserteilung gestellt

    Der Pflegekassen-Zuschuss muss vor Baubeginn beantragt sein. Wer erst die Rechnung einreicht, riskiert die Ablehnung, weil die Kasse den Bedarf nicht mehr im Vorfeld prüfen konnte. Kostenvoranschlag rein, Bewilligung abwarten, dann beauftragen.

  2. 02

    Fehlende Trennung von Lohn und Material

    Der Steuerbonus § 35a EStG greift nur auf Lohn- und Fahrtkosten. Enthält die Handwerkerrechnung nur eine Endsumme, streicht das Finanzamt die Position komplett. Fordern Sie eine Rechnung, die Lohn und Material getrennt ausweist. Wir machen das bei jedem Auftrag standardmäßig.

  3. 03

    Zwei Zuschüsse für dieselbe Position

    Pflegekasse und Steuerbonus dürfen nicht auf denselben Rechnungsbetrag angesetzt werden. Ziehen Sie zuerst den Kassenzuschuss ab, den Rest der Lohnkosten erklären Sie erst dann in der Steuer. Wer die Reihenfolge dreht, bekommt einen der beiden Beträge zurückgefordert.

  4. 04

    Zu breit begründeter Antrag

    Die Pflegekasse zahlt für pflegeerleichternde Maßnahmen, nicht für Wellness-Aufwertungen. Halten Sie die Begründung eng: Was ist das konkrete Problem, welche Position löst es? Ein Fliesenwechsel aus rein optischen Gründen gehört nicht in den Antrag, sondern in den Steuerteil der Rechnung.

  5. 05

    KfW-Zuschuss ins Budget eingerechnet

    Wer 6.250 Euro KfW-Zuschuss fest einkalkuliert, wird bitter enttäuscht. Das Programm 455-B ruht seit Jahren. Rechnen Sie nur mit dem, was real fließt: Pflegekasse, Steuerbonus und, wenn passend, die Heizungsförderung KfW 458.

  6. 06

    Vermieter nicht ins Boot geholt

    Für Mieter ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters kein optionales Beiwerk, sondern Voraussetzung des Zuschusses. Klären Sie das früh, ideal mit dem Kostenvoranschlag als Anlage, dann verläuft der Antrag ohne Rückfragen.

Unabhängige Zweitmeinung einholen

Für eine anbieterunabhängige Einordnung zu Zuschüssen und Kosten rund um ein altersgerechtes Bad liefert die Verbraucherzentrale zum Pflegekassenzuschuss eine gute Ergänzung. Auch die Übersicht der BAFA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude hilft, wenn der Bad-Umbau mit energetischen Maßnahmen kombiniert werden soll.

Kapitel 08

Häufige Fragen zum Zuschuss zur Badsanierung

Welchen Zuschuss zur Badsanierung gibt es 2026?+

Der wichtigste direkte Zuschuss zur Badsanierung 2026 ist der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass der Umbau die Pflege erleichtert oder ein selbstständiges Leben ermöglicht. Der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung (Programm 455-B) ist seit 2022 ausgesetzt, aktiv ist nur noch der zinsvergünstigte Kredit KfW 159. Wer die Pflegegrad-Voraussetzung nicht erfüllt, holt die Ersparnis meist über den Steuerbonus nach § 35a EStG, mit 20 Prozent auf die Lohnkosten bis maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Wie bekomme ich die 4.180 Euro von der Pflegekasse?+

Sie stellen bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bevor die Arbeiten beginnen. Beigefügt werden ein Kostenvoranschlag mit Aufschlüsselung der Positionen, ein Pflegegrad-Nachweis und eine kurze Begründung, welche konkreten Beschwerden der Umbau lindert. Die Pflegekasse prüft in der Regel innerhalb weniger Wochen und zahlt nach Rechnungsvorlage aus. Wichtig: Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt, bei einer wesentlich veränderten Pflegesituation ist ein neuer Antrag möglich.

Gibt es 2026 noch einen KfW-Zuschuss für ein barrierefreies Bad?+

Nein, der KfW-Investitionszuschuss 455-B für altersgerechten Umbau ist seit 2022 wegen ausgeschöpfter Mittel ausgesetzt und wurde bisher nicht wieder eröffnet. Weiter verfügbar ist der zinsvergünstigte Kredit KfW 159 mit bis zu 50.000 Euro Kreditsumme je Wohneinheit. Wer auf einen möglichen Zuschuss-Neustart hofft, sollte den Umbau nicht darauf terminieren, sondern die aktuell laufenden Wege nutzen: Pflegekassen-Zuschuss, Steuerbonus und, wenn energetische Maßnahmen dazukommen, die KfW-Heizungsförderung 458.

Wie viel kann ich beim Bad steuerlich absetzen?+

Über § 35a EStG erkennen die Finanzämter 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten aus Handwerkerrechnungen an, gedeckelt auf maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Materialkosten sind ausgeschlossen. Das lohnt sich, wenn die Rechnung Löhne und Material sauber trennt und Sie das Bad nicht als Neubau, sondern als Erhaltungsaufwand deklarieren. Vermieter erklären die Kosten stattdessen komplett als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand in der Anlage V.

Lassen sich Pflegekasse und Steuerbonus kombinieren?+

Ja, mit einer Einschränkung: Der Pflegekassen-Zuschuss reduziert die als Handwerkerkosten anerkannten Aufwendungen um den bereits geförderten Betrag. Sie können also nicht dieselbe Rechnung doppelt geltend machen. In der Praxis bedeutet das: Zuerst wird der Pflegekassen-Zuschuss ausgezahlt, danach setzen Sie nur den Rest der Lohnkosten steuerlich ab. Der Vorteil bleibt trotzdem spürbar, weil beide Instrumente an unterschiedlichen Beträgen ansetzen.

Was zählt für die Pflegekasse als förderfähige Bad-Maßnahme?+

Alles, was das Bad sicher, zugänglich und pflegetauglich macht. Typische Positionen: bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Belag, Wandverstärkungen für Haltegriffe, unterfahrbare Waschtische, Türverbreiterung, Umbau zum WC mit Sitzerhöhung, thermostatische Armaturen zum Schutz vor Verbrühung. Rein optische Aufwertungen wie Fliesenwechsel oder ein größerer Spiegel sind nicht förderfähig, sie können aber im selben Auftrag miterledigt werden und laufen dann über den Steuerbonus.

Was gilt für Mieter?+

Auch Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss beantragen, wenn Pflegegrad und Bedarf vorliegen. Der Vermieter muss dem Umbau zustimmen, was in der Regel unproblematisch ist, solange rückbaufähig gearbeitet wird. Bei Auszug kann der Vermieter den Rückbau verlangen, muss ihn aber angemessen ankündigen. Wichtig für die Antragsstellung: Mieter reichen zusätzlich die Zustimmung des Vermieters mit ein.

Wann gibt es Förderung über die KfW-Heizungsförderung 458?+

Wenn die Badsanierung mit einem Heizungstausch verbunden ist, greifen bis zu 70 Prozent Förderung auf den energetischen Teil, also auf die neue Wärmepumpe, den Speicher und die dazugehörige Hydraulik. Der reine Bad-Umbau bleibt außen vor. Die Kombination lohnt sich, wenn ohnehin die alte Heizung ersetzt werden muss oder Warmwasser künftig über die Wärmepumpe laufen soll. Details zu den Boni finden Sie in unserem Beitrag zu KfW 458.

Über den Autor

V.B. Heizung Bäder Klima GmbH

Meisterbetrieb für Heizung, Bad und Klima, seit 1998 in Bonn zu Hause, mit zweitem Standort in Troisdorf und 35 Mitarbeitern. Wir planen und bauen Bäder in Bonn, Rhein-Sieg & Region, vom kleinen Umbau mit Pflegekassen-Zuschuss bis zur kompletten Sanierung mit Heizungstausch. Die Zahlen in diesem Beitrag stammen aus unserer Angebotspraxis und sind als Richtwerte zu verstehen.

Fragen zum Beitrag? Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr unter 0228 929 705 14.

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